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Steirische Lehrerinnen- und Lehrerzeitung  1/07


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"Unterrichtsgarantie" und Praxis der Suppliereinteilung
(Guntbert Reiter )

Seit Beginn des Schuljahres 2006/07 gibt es vermehrt Klagen von KollegInnen und SchülerInnen über die Einteilung von offensichtlich sinnlosen Vertretungsstunden. (Randstunden und Stunden weit am Nachmittag, in denen weder das entfallene Fach unterrichtet wird, noch durch eine(n) KlassenlehrerIn deren/dessen Fach). Die jeweiligen Suppliereinteiler begründen diese Praxis mit der vom bm:bwk gegebenen (verlangten?) Unterrichtsgarantie und weiter mit der Unterrichtsbilanz im Programm UNTIS. In den beiden Rundschreiben des bm:bwk, die sich mit dem Schulrechtspaket II befassen (6/2006, 10/2006), gibt es zwar den Begriff „Unterrichtsgarantie“, aber keine Grenze für Entfall von Unterricht (erst recht nicht die ominösen 2,5%). 

Zwei Absätze aus dem RS 10/2006:
Beim Einsatz dieser Mittel im schulischen Alltag sind die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten. Zweckmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem pädagogisch zweckmäßig und ist in engem Zusammenhang mit dem oben genannten Ziel des 2. Schulrechtspaketes 2005 zu sehen („Unterrichtsgarantie“).
Der Entfall von Unterrichtsstunden kann nur dann zweckmäßig sein, wenn weder ein Stundentausch oder eine Stundenverlegung noch eine Fachsupplierung (sinnvoll) möglich sind. In jedem Fall ist abzuwägen, ob es sich beispielsweise um eine Randstunde handelt bzw. in welcher Altersklasse sich die betreffende Klasse befindet. 

Somit gibt es also keinen Anlass für „sinnlose“ Supplierungen. Die Schulen sind allerdings aufgefordert, möglichst wenig Unterricht entfallen zu lassen, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der wesentliche Unterschied zur vorherigen Situation liegt darin, dass mit diesen beiden Rundschreiben der „Randstundenerlass“ ausdrücklich aufgehoben ist. 

UNTIS: Die Möglichkeit, in UNTIS eine „Unterrichtsbilanz“ (Vertretungsstatistik) zu erstellen, soll nur ein Instrument für die Schule (Schulleitung) selbst darstellen und nicht eine Verpflichtung, irgendwelche Grenzwerte einzuhalten. 

Unter http://www0.eduhi.at/verein/kreidekreis/Entwurf/Service/Archiv/2006/krkr0606Buerscher.htm findet sich ein Artikel, der sich mit demselben Thema befasst und dabei die Rolle des Dienststellenausschusses in den Mittelpunkt stellt. 

Ich meine, die Schulen sollten nicht (schon wieder) in vorauseilendem Gehorsam „Wünsche“ von Ministerium und LSI erfüllen. Die bewährte Praxis der Suppliereinteilung, Vertretungen dort einzuteilen, wo sie notwendig (zwischen anderen Stunden) oder pädagogisch sinnvoll sind, ist damit als vom Dienstgeber akzeptiert anzusehen. Der (finanzielle) Rechenstift wurde zurückgedrängt und sollte jetzt nicht durch einen zeitlichen ersetzt werden.


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